Affiliate Teilnahmebedingungen
Affiliate- und Creator-Programm der HM Heilarzneihaus Medica GmbH
Stand: 15. Oktober 2026
1 Anbieter und Teilnahme
(1) Anbieter des Programms ist die HM Heilarzneihaus Medica GmbH, Feldmannstraße 76, 46045 Oberhausen, Deutschland, E-Mail: info@heilarzneihaus.de, nachfolgend „Heilarzneihaus“. Ergänzende Anbieterangaben enthält das Impressum unter Impressum.
(2) Teilnehmen können ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere gewerblich oder selbstständig beruflich tätige Creator. Natürliche Personen müssen volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Eine Teilnahme als Verbraucher ist ausgeschlossen. Die tatsächlichen Verhältnisse und der Zweck der Teilnahme sind maßgeblich, nicht allein eine entsprechende Erklärung.
(3) Die Bewerbung ist kostenlos und begründet noch keinen Anspruch auf Aufnahme oder Vergütung. Heilarzneihaus wählt die Partner individuell aus. Der Vertrag kommt erst zustande, nachdem dem Bewerber diese Bedingungen einschließlich des ausgefüllten Konditionenblatts zur Verfügung gestellt wurden, beide Parteien ihnen zugestimmt haben und Heilarzneihaus die Aufnahme in Textform bestätigt hat. Mit der Aufnahmebestätigung erhält der Affiliate die vereinbarte Vertragsfassung und sein Konditionenblatt als speicherbare Kopie per E-Mail. Eine automatische Eingangsbestätigung oder ein technischer Zugang allein ersetzt die Aufnahmebestätigung nicht.
(4) Der Affiliate entscheidet selbst über Umfang und Zeitpunkt seiner Tätigkeit, ist nicht zum Abschluss von Geschäften im Namen von Heilarzneihaus berechtigt und schuldet keinen Mindestumsatz. Eine Verpflichtung zur laufenden Vermittlung wird nicht vereinbart. Eine abweichende tatsächliche Zusammenarbeit kann dennoch zwingendes Handelsvertreterrecht auslösen; dessen Anwendung lässt sich nicht durch die Vertragsbezeichnung ausschließen.
2 Identität und Auszahlungsempfänger
(1) Vor Freischaltung sind der vollständige Name beziehungsweise die Firma, Rechtsform, ladungsfähige Geschäftsanschrift, Vertretungsberechtigte, erreichbare E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Registerangaben sowie die für Abrechnung und Zahlung erforderlichen Steuer- und Bankdaten mitzuteilen. Der Affiliate hält diese Angaben aktuell und meldet wesentliche Änderungen unverzüglich.
(2) Heilarzneihaus darf geeignete, auf den Prüfzweck begrenzte Nachweise zur unternehmerischen Tätigkeit, Vertretungsbefugnis und Kontoinhaberschaft anfordern. Nicht erforderliche Angaben dürfen geschwärzt werden. Ungekürzte Ausweiskopien und Zugangsdaten zu Konten werden nicht pauschal verlangt. Zahlungen an abweichende Empfänger bedürfen einer zuvor überprüften und bestätigten Berechtigung.
(3) Jeder Vertragspartner führt grundsätzlich ein Partnerkonto. Zusätzliche Konten sowie der Einsatz fremder Publisher oder Subaffiliate-Netzwerke bedürfen vorheriger Zustimmung in Textform. Eine bloße Haushaltszugehörigkeit zu einem anderen Teilnehmer begründet für sich genommen keinen Verstoß. Eine Sperre darf nicht durch eine verdeckte Neuregistrierung oder durch vorgeschobene Kontoinhaber umgangen werden. Zugangsdaten sind vor unbefugter Nutzung zu schützen; erkannter Missbrauch ist unverzüglich zu melden.
3 Werbekanäle und Nachweise
(1) Vor der ersten Werbemaßnahme legt der Affiliate sämtliche eingesetzten Websites, Domains, Social-Media-Profile, Newsletter und sonstigen Verbreitungswege offen. Er benennt die jeweiligen URLs oder eindeutigen Kennungen, Betreiber und die Art seiner Verfügungsberechtigung. Offline-Werbung ist nach Format und Verbreitungsort zu beschreiben. Werbung darf nur über die in Textform freigegebenen Kanäle erfolgen.
(2) Neue Kanäle und wesentliche Änderungen der Werbeweise sind vor ihrer Nutzung anzuzeigen und freigeben zu lassen. Agenturen und sonstige mit der Werbung beauftragte Dritte sind mit Firma, Aufgabe und eingesetzten Kanälen zu benennen. Die Weitergabe der Partnerkennung an unbekannte Publisher oder nicht genehmigte Netzwerke ist untersagt.
(3) Der Affiliate dokumentiert seine Werbung so, dass Inhalt, Ort und Zeitpunkt nachvollziehbar bleiben. Dazu gehören Beitragslinks, datierte Screenshots oder Kopien, verwendete Links und Codes sowie Laufzeiten. Bei genehmigter bezahlter Werbung kommen Plattform, Werbekonto- und Kampagnenkennung, Anzeigenfassung, Zielseite, Weiterleitungen und relevante Auslieferungsdaten hinzu. Vorhandene Kampagnenexporte sind zu sichern; eine nachträgliche Herstellung nicht verfügbarer Plattformdaten wird nicht verlangt. Die Nachweise müssen die Maßnahme der jeweiligen Freigabe zuordnen lassen. Flüchtige Inhalte und relevante Suchbegriffsberichte sind, soweit verfügbar, rechtzeitig zu sichern; bekannte Verstöße werden dokumentiert, bevor die Werbung entfernt wird, ohne dadurch den Werbestopp zu verzögern.
(4) Die kampagnenbezogenen Nachweise werden für 24 Monate nach dem Ende der jeweiligen Maßnahme aufbewahrt. Bei einem konkret mitgeteilten Streit sind die dafür erforderlichen Unterlagen bis zu dessen Abschluss zu sichern. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. Kundendaten sind zu vermeiden oder zu anonymisieren; Zugangspasswörter und sachfremde Geschäftsdaten dürfen nicht angefordert werden.
4 Marken und bezahlte Werbung
(1) Heilarzneihaus gestattet für die Vertragsdauer die einfache, nicht übertragbare Nutzung ausdrücklich freigegebener Marken, Logos und Werbemittel ausschließlich für das vereinbarte Programm. Änderungen bedürfen einer Freigabe. Nicht umfasst sind die Registrierung von Marken, Domains oder Profilnamen mit „Heilarzneihaus“ oder verwechslungsfähigen Bezeichnungen und ein Auftreten als offizieller Kundenservice oder Unternehmensaccount. Die Abrufbarkeit von Inhalten im Shop oder in sozialen Netzwerken ist keine Freigabe. Insbesondere fremde Fotos, Musik, Testimonials und Unternehmensanzeigen dürfen nicht ohne passende Nutzungsberechtigung übernommen werden. Eine Freigabe für organische Beiträge erlaubt nicht automatisch bezahlte Anzeigen.
(2) Bezahlte Werbung für das Programm, insbesondere Google Ads einschließlich Shopping- und automatisierter Kampagnen, Meta Ads, YouTube Ads, sonstige Suchmaschinenanzeigen, bezahlte Social-Media-Beiträge und das Bewerben eigener Affiliate-Beiträge, erfordert vor Kampagnenstart eine ausdrückliche Freigabe in Textform. Diese muss Kanal, Werbekonto, Anzeigeninhalt, Zielseite und Laufzeit erfassen. Eine allgemeine Aufnahme in das Programm ist keine Anzeigenfreigabe.
(3) Das Buchen von Heilarzneihaus-Marken, Unternehmensbezeichnungen und erkennbaren Schreibvarianten als Suchbegriffe sowie deren Verwendung in bezahlten Anzeigen ist ohne ausdrückliche Freigabe gerade dieser Nutzung untersagt. Der Affiliate muss verfügbare Ausschluss- und Steuerungsmöglichkeiten auch bei automatisierten Kampagnen sachgerecht einsetzen und erkannte unerlaubte Ausspielungen unverzüglich stoppen. Eine Umgehung durch Dritte, Weiterleitungen oder verschleierte Zielseiten ist untersagt. Diese Vorgaben sind vertragliche Beschränkungen, keine pauschale Aussage über die markenrechtliche Zulässigkeit jeder Suchwortwerbung. Erfasst sind auch Kombinationen mit Rabatt-, Gutschein- oder Codebegriffen. Wahrheitsgemäße Marken- und Produktnennungen in freigegebenen organischen Empfehlungen bleiben im Rahmen der eingeräumten Rechte zulässig.
(4) Bei genehmigten Anzeigen müssen sichtbare Domain, tatsächliche Zielseite und alle Weiterleitungen der Freigabe entsprechen. Eine direkte Anzeigenverlinkung zum Shop ist nur bei ausdrücklicher Freigabe dieses Weges zulässig. Prüfenden Personen und Nutzern dürfen nicht gezielt unterschiedliche Inhalte zur Verschleierung eines Verstoßes gezeigt werden. Produktfeeds müssen aktuelle Preise, Verfügbarkeit und Versandangaben wiedergeben.
5 Rabattversprechen und unzulässige Vermittlung
(1) Kundenrabatte dürfen nur beworben werden, wenn Heilarzneihaus den konkreten Rabatt oder Code für die jeweilige Verwendung freigegeben hat und er während der Bewerbung tatsächlich verfügbar ist. Höhe, Gültigkeitszeitraum, Mindestbestellwert, betroffene Produkte, berechtigter Kundenkreis, Länderbeschränkungen, Kombinierbarkeit mit anderen Aktionen und sonstige wesentliche Einschränkungen müssen zutreffend dargestellt werden. Eine Genehmigung bezahlter Werbung ersetzt keine Rabattfreigabe.
(2) Erfundene, abgelaufene, nicht zugeteilte oder für die beworbene Kundengruppe nicht einlösbare Rabattcodes dürfen nicht als nutzbarer Vorteil dargestellt werden. Unwahre Angaben über Exklusivität, erfolgreiche Tests oder Verfügbarkeit sind untersagt. Wird die fehlende Gültigkeit bekannt oder teilt Heilarzneihaus eine Änderung mit, ist die Werbung unverzüglich zu korrigieren oder zu stoppen. Diese Regeln gelten auch für Überschriften, Suchanzeigen, Vorschautexte und Zielseiten. Kundenrabattcodes sind keine Auszahlungsmittel für Affiliates. Ihre entgeltliche Weitergabe oder Übertragung an andere Publisher ist ohne gesonderte Freigabe nicht gestattet.
(3) Untersagt sind fingierte Bestellungen, eigene Einkäufe oder wirtschaftlich eigene Einkäufe über vorgeschobene Dritte zur Provisionserzielung, künstliche Klicks, Cookie-Stuffing, erzwungene Weiterleitungen, unbemerkte Link- oder Codeersetzung sowie die Manipulation von Zuordnungsdaten. Eine eigenständige echte Bestellung eines Angehörigen ist nicht allein wegen der Verwandtschaft unzulässig.
(4) Unzulässig sind ferner Spam, gekaufte oder erfundene Bewertungen und die gezielte Übernahme bereits anderweitig angebahnter Bestellungen durch ungefragte Codeeinblendungen, Browser-Erweiterungen oder Checkout-Eingriffe. Gutscheinportale, Cashback-Angebote und der Zukauf fremden Traffics bedürfen einer gesonderten vorherigen Freigabe. Eine organische Empfehlung an einen Bestandskunden ist nicht allein wegen dessen Kundenstatus ausgeschlossen.
6 Rechtmäßige Inhalte und Gesundheitswerbung
(1) Werbung und die Provisionsbeziehung sind für die angesprochenen Personen klar erkennbar zu machen. Der Affiliate beachtet die für seinen Kanal geltenden Werbekennzeichnungs-, Impressums-, Datenschutz- und Einwilligungspflichten. Er wahrt fremde Urheber-, Persönlichkeits- und Markenrechte und verwendet keine erfundenen Erfahrungsberichte.
(2) Gesundheits- und nährwertbezogene Aussagen dürfen nur im rechtlich zulässigen Umfang und bei erfüllten Verwendungsvoraussetzungen erfolgen. Lebensmitteln dürfen keine Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung menschlicher Krankheiten zugeschrieben werden; gesetzlich zugelassene Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos sind nur unter ihren besonderen Voraussetzungen zulässig. Das Heilmittelwerbegesetz ist zu beachten, soweit es einschlägig ist. Eine Freigabe von Heilarzneihaus gestattet keine rechtswidrige Aussage.
(3) Werbung durch Angehörige von Heilberufen, Apotheken oder vergleichbare beruflich gebundene Partner bedarf zusätzlich der Prüfung berufsrechtlicher Beschränkungen und möglicher Interessenkonflikte. Vergütete Empfehlungen im Rahmen einer Behandlung oder Patientenzuweisung sind durch diesen Vertrag nicht freigegeben. Gesonderte Leistungen, Produktmuster und Nutzungsrechte an Creator-Inhalten werden bei Bedarf separat vereinbart.
(4) Wird ein Produktrückruf, eine behördliche Werbeuntersagung oder ein konkret mitgeteilter gesundheits- oder sicherheitsbezogener Korrekturbedarf bekannt, beendet beziehungsweise berichtigt der Affiliate die betroffene Werbung unverzüglich. Heilarzneihaus benennt betroffene Produkte oder Chargen und die erforderliche Maßnahme. Der Affiliate bestätigt die Umsetzung und weist auf Inhalte hin, die er nicht selbst entfernen kann. Rechtmäßige Sicherheitsinformationen dürfen weiter verbreitet werden.
7 Provisionsfähiger Umsatz und Zuordnung
(1) Die Provision bemisst sich nach dem tatsächlich vom Kunden gezahlten und von Heilarzneihaus vereinnahmten Gesamtbetrag der provisionsfähigen Bestellung. Maßgeblich ist der Betrag nach Abzug gewährter Rabatte, einschließlich Umsatzsteuer und tatsächlich berechneter Versandkosten. Gebühren des Zahlungsdienstleisters werden von dieser Bemessungsgrundlage nicht abgezogen. Beispiel: 100 Euro Warenwert inklusive Umsatzsteuer abzüglich 10 Euro Rabatt zuzüglich 5 Euro Versand ergeben 95 Euro provisionsfähigen Umsatz.
(2) Voraussetzung ist eine tatsächliche, dem Affiliate nach dem vor Teilnahme ausgefüllten Konditionenblatt zugeordnete Vermittlung. Zuordnungsfenster, Rangfolge von Links und Codes, Mehrfachkontakte und technisch nicht erfasste Verkäufe werden dort festgelegt. Die bloße Anzeige eines Betrags im Dashboard stellt keine abschließende Abrechnung dar. Bei plausibel nachgewiesenen Erfassungsfehlern prüfen beide Parteien alternative Belege; allein das Fehlen eines Tracking-Eintrags schließt einen Anspruch nicht abschließend aus. Die Rangfolge muss insbesondere den Fall eines Links von Partner A und eines Codes von Partner B eindeutig lösen. Dieselbe Bestellung wird nicht mehreren Partnern voll zugerechnet; eine Aufteilung setzt eine vorherige Vereinbarung voraus. Ein technischer Schutz bereits begonnener Kaufvorgänge gilt nur, wenn Funktionsweise und Dauer im Konditionenblatt festgelegt sind.
(3) Für die monatliche Abrechnung werden dem Affiliate zugeordnete, tatsächlich bezahlte Bestellungen berücksichtigt. Der Ablauf einer Widerrufs- oder Rückgabefrist ist keine Voraussetzung für die Auszahlung. Soweit die endgültige Berechtigung noch von der Durchführung des Kundengeschäfts abhängt, erfolgt die Zahlung vorläufig unter dem nachfolgend geregelten Korrekturvorbehalt. Wird eine Bestellung später wirksam widerrufen, storniert oder aus anderem berechtigtem Grund ganz oder teilweise rückabgewickelt, wird der provisionsfähige Betrag um die erstatteten oder nachweislich zu erstattenden Kundenzahlungen vermindert. Teilrückabwicklungen mindern ihn nur im entsprechenden Umfang. Eine bloß angekündigte Retoure ohne feststehenden Rückabwicklungsgrund genügt nicht. Zwingende gesetzliche Provisionsansprüche, insbesondere bei einer von Heilarzneihaus zu vertretenden Nichtausführung, bleiben unberührt.
(4) Der provisionsfähige Umsatz wird dem Kalendermonat des Bestelleingangs in der Zeitzone Europe/Berlin zugeordnet. Später eingehende Zahlungen sowie nachträglich berechtigte Zuordnungen, Erstattungen und sonstige Korrekturen werden diesem Ursprungsmonat zugerechnet. Für jede Korrektur werden dessen gesamter provisionsfähiger Umsatz, die daraus folgende Stufe und die gesamte Monatsprovision neu berechnet. Dabei kann die Stufe auch sinken. Eine Rückabwicklung aus einem früheren Monat vermindert nicht den Umsatz oder die Provisionsstufe des laufenden Monats; eine Überzahlung wird nach Ziffer 9 verrechnet. Zwingende gesetzliche Regeln über Entstehung und Fälligkeit gehen vor.
(5) Dieses Programm vergütet zugeordnete Kundenbestellungen, nicht die Anwerbung weiterer Affiliates. Daraus entstehen keine Team- oder Unterstufenprovisionen. Einschränkungen auf bestimmte Länder, Produktgruppen oder erstmalige beziehungsweise wiederkehrende Bestellungen müssen vor Teilnahme im Konditionenblatt vereinbart sein; nachträgliche technische Ausschlüsse ändern die vereinbarte Vergütung nicht.
8 Monatliche Provisionsstaffel
(1) Abrechnungszeitraum ist jeweils ein Kalendermonat vom ersten Tag um 00:00 Uhr bis zum Beginn des Folgemonats in der Zeitzone Europe/Berlin. Der nach den Ziffern 7 und 11 provisionsfähige Gesamtumsatz dieses Monats bestimmt den Prozentsatz für den gesamten provisionsfähigen Monatsumsatz, nicht nur für den Teil oberhalb einer Staffelgrenze. Maßgeblich ist die gegebenenfalls nachträglich korrigierte Monatsstufe. Am ersten Tag jedes neuen Kalendermonats beginnt die Umsatzermittlung wieder bei null und damit in der Eingangsstufe von 5 Prozent. Umsätze und Stufen werden nicht in Folgemonate übertragen. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben davon unberührt. Es handelt sich weder um rollierende 30 Tage noch um einen persönlichen Zeitraum ab Registrierung.
| Provisionsfähiger Monatsumsatz | Provisionssatz |
|---|---|
| 0,00 Euro bis unter 1.000,00 Euro | 5 % |
| 1.000,00 Euro bis unter 1.500,00 Euro | 8 % |
| 1.500,00 Euro bis unter 3.000,00 Euro | 10 % |
| 3.000,00 Euro bis unter 5.000,00 Euro | 13 % |
| 5.000,00 Euro bis unter 12.000,00 Euro | 15 % |
| Ab 12.000,00 Euro | 20 % |
(2) Beispiel: 1.500,00 Euro provisionsfähiger Monatsumsatz ergeben bei 10 Prozent eine Monatsprovision von 150,00 Euro. Werden später 100,00 Euro berechtigt erstattet, sinkt der Umsatz dieses Ursprungsmonats auf 1.400,00 Euro. Die Stufe sinkt auf 8 Prozent; die gesamte korrigierte Monatsprovision beträgt 112,00 Euro. Wurden 150,00 Euro bereits ausgezahlt, sind 38,00 Euro zu viel gezahlt und nach Ziffer 9 mit einer Folgeprovision zu verrechnen. Die Monatsprovision wird erst nach Anwendung des maßgeblichen Satzes auf den gesamten Monatsumsatz kaufmännisch auf volle Cent gerundet. Jede Korrektur berücksichtigt bereits vorgenommene Berichtigungen, damit derselbe Betrag nicht mehrfach zurückgefordert wird.
(3) Die nach dieser Staffel errechnete Provision ist der gesamte Vergütungsbetrag an den Affiliate einschließlich einer gegebenenfalls auf dessen Leistung anfallenden, von ihm geschuldeten Umsatzsteuer. Eine solche Umsatzsteuer wird nicht zusätzlich aufgeschlagen, sondern ist gegebenenfalls aus dem Gesamtbetrag herauszurechnen und ordnungsgemäß auszuweisen. Beispiel: 100,00 Euro provisionsfähiger Kundenzahlbetrag ergeben bei einer Monatsstufe von 10 Prozent insgesamt 10,00 Euro Vergütung, nicht 10,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Ist keine Umsatzsteuer auszuweisen, bleibt der Gesamtbetrag unverändert. Gesetzliche Steuer-, Rechnungs- und Abführungspflichten beider Parteien, insbesondere eine etwaige Steuerschuldnerschaft von Heilarzneihaus nach § 13b UStG, bleiben unberührt.
9 Abrechnung und Überweisung
(1) Die Abrechnung erfolgt monatlich und weist Zuordnung, Bemessungsgrundlage, Provisionssatz, vorläufige und freigegebene Beträge sowie begründete Korrekturen aus. Gesetzliche Informations- und Abrechnungsrechte bleiben bestehen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in Geld per Banküberweisung in Euro. Eine Auszahlung durch Shopguthaben, Warengutscheine oder Sachleistungen ist nicht vorgesehen. Es besteht kein Mindestauszahlungsbetrag. Einwendungen und Hinweise auf Zuordnungsfehler können unter info@heilarzneihaus.de mit Partnerkennung und betroffener Abrechnungsposition mitgeteilt werden. Eine kurze vertragliche Ausschlussfrist wird hierfür nicht festgelegt.
(2) Die Auszahlung erfolgt monatlich für den abgeschlossenen vorangegangenen Kalendermonat, je nach Registrierungsdatum des Affiliates entweder am 1. oder am 15. des Folgemonats. Der nach der Registrierung zugeordnete Auszahlungstag und der erste Abrechnungsmonat werden dem Affiliate vor Vertragsannahme mitgeteilt und im individuellen Konditionenblatt verbindlich festgehalten. Der Auszahlungstag verändert weder den Kalendermonat als Abrechnungszeitraum noch den Neustart der Monatsstufe am 1. Liegt der Auszahlungstag nicht auf einem Bankarbeitstag, wird die Überweisung am nächsten Bankarbeitstag beauftragt. Zum Monatsabschluss noch unbezahlte Bestellungen werden bei späterem Zahlungseingang dem Ursprungsmonat zugerechnet und mit der nächsten Monatsabrechnung berichtigt. Zwingend frühere gesetzliche Fälligkeiten bleiben unberührt.
(3) Die Abrechnung erfolgt nach dem im Konditionenblatt vereinbarten Verfahren durch Rechnung des Affiliates oder durch steuerliche Gutschrift von Heilarzneihaus. Das Gutschriftverfahren setzt eine vorherige Vereinbarung voraus; gesetzliche Widerspruchsrechte bleiben bestehen. Eine steuerliche Gutschrift ist ein Abrechnungsbeleg, kein Shopguthaben. Umsatzsteuer darf nur ausgewiesen werden, soweit sie nach den steuerlichen Verhältnissen geschuldet ist.
(4) Der Affiliate übermittelt die rechtlich erforderlichen Abrechnungs- und Kontodaten. Fehlen notwendige Angaben, teilt Heilarzneihaus konkret mit, welche Daten benötigt werden; der Anspruch erlischt dadurch nicht. Auszahlungen und Überweisungsgebühren dürfen nicht durch unangekündigte pauschale Bearbeitungsabzüge gekürzt werden. Eigene steuerliche Pflichten erfüllt jede Partei selbst.
(5) Soweit eine Neuberechnung nach Ziffer 7, 8 oder 11 ergibt, dass bereits mehr Provision ausgezahlt wurde als geschuldet, ist der überzahlte Differenzbetrag zurückzuzahlen. Heilarzneihaus weist Bestellungen, Ursprungsmonat, alte und neue Umsatzgrundlage, Provisionsstufe, Monatsprovision sowie bereits berücksichtigte Korrekturen nachvollziehbar aus. Der fällige Rückzahlungsanspruch wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch eine gegenüber dem Affiliate erklärte Aufrechnung mit der nächsten auszuzahlenden Provision verrechnet. Reicht diese nicht aus, wird der verbleibende Rückzahlungsbetrag gesondert ausgewiesen und mit späteren fälligen Provisionen verrechnet. Eine Verrechnung mindert nur den Auszahlungsbetrag, nicht die Umsatzbasis des neuen Monats. Sie bewirkt keine doppelte Belastung. Eine Vertragsbeendigung lässt einen rechtlich bestehenden Restanspruch nicht entfallen; dessen Durchsetzung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine Abbuchungsermächtigung wird hierdurch nicht erteilt.
(6) Erstattete Umsatzsteuer und erstattete Versandentgelte sind bereits Bestandteil der Bruttokorrektur nach Ziffer 7 und werden nicht nochmals abgezogen. Der Affiliate schuldet bei einer Rückabwicklung nicht den Kaufpreis des Kunden, sondern nur die nach diesen Bedingungen zu viel gezahlte Provision. Eigene Versand-, Rücksende-, Zahlungs- oder Bearbeitungskosten von Heilarzneihaus werden nicht pauschal zusätzlich auf den Affiliate abgewälzt. Ein gesonderter Anspruch auf Ersatz eines vom Affiliate schuldhaft verursachten und nachgewiesenen Schadens bleibt unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen; eine doppelte Erstattung desselben Schadens ist ausgeschlossen.
10 Prüfung und vorläufiger Zahlungseinbehalt
(1) Bei konkreten Anhaltspunkten für unzulässige Werbung, manipulierte Zuordnung oder unrichtige Angaben darf Heilarzneihaus die betroffenen Vorgänge prüfen. Der Affiliate erhält eine nachvollziehbare Beschreibung der Beanstandung, der betroffenen Kampagnen oder Abrechnungspositionen und der benötigten Nachweise. Für eine Stellungnahme werden grundsätzlich mindestens 14 Kalendertage eingeräumt; angemessene Verlängerungsgründe sind zu berücksichtigen.
(2) Verlangt werden dürfen nur erforderliche, verhältnismäßige und verfügbare Nachweise nach Ziffer 3. Schwärzungen sachfremder oder personenbezogener Daten sind zulässig. Eine pauschale Offenlegung sämtlicher Werbekonten oder die Herausgabe von Passwörtern ist nicht geschuldet. Eine gesondert vereinbarte, eng begrenzte Einsicht kann durch geeignete Exporte ersetzt werden, wenn sie denselben Prüfzweck erfüllen.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, darf nur der nachvollziehbar betroffene Betrag bis zur Klärung vorläufig einbehalten werden. Unstreitige fällige Provisionen werden ausgezahlt. Heilarzneihaus entscheidet innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der Stellungnahme, spätestens jedoch 30 Kalendertage nach Ablauf der eingeräumten Stellungnahmefrist. Eine notwendige Verlängerung ist vor Fristablauf konkret zu begründen und auf höchstens weitere 30 Kalendertage zu begrenzen. Anschließend endet der allein auf diese Prüfung gestützte Einbehalt; gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
(4) Eine bloße Vermutung oder die Unmöglichkeit, einen einzelnen verlangten Beleg vorzulegen, bewirkt keinen automatischen Verfall. Beide Parteien können geeignete Beweismittel vorlegen. Die gesetzliche Darlegungs- und Beweislast wird nicht pauschal auf den Affiliate verlagert.
11 Verstöße und Provisionskorrekturen
(1) Für Vermittlungen, die nachweisbar aus nicht genehmigter bezahlter Werbung, gezielter Tracking-Manipulation oder einer wesentlich irreführenden oder sonst rechtswidrigen Werbemaßnahme hervorgegangen sind, entsteht kein vertraglicher Provisionsanspruch, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht. Das gilt insbesondere für Bestellungen aus Anzeigen mit erfundenen oder tatsächlich nicht einlösbaren Rabattversprechen. Der Zusammenhang zwischen Verstoß und beanstandeten Vermittlungen muss nachvollziehbar festgestellt werden. Bloße Dokumentationsmängel oder unerhebliche formale Verstöße bewirken keinen automatischen Provisionsverlust. Rechtmäßig erworbene, nicht betroffene Provisionen bleiben bestehen. Soweit danach kein Provisionsanspruch besteht, zählen die betroffenen Umsätze auch nicht für die Monatsstufe. Bereits abgerechnete Ursprungsmonate werden nach Ziffern 7 bis 9 einschließlich der Stufe neu berechnet. Die daraus folgende Rückstufung ist eine Neuberechnung der vereinbarten Staffel, keine zusätzliche Vertragsstrafe.
(2) Heilarzneihaus darf rechtswidrige oder konkret beanstandete Maßnahmen vorläufig stoppen und gefährdete Kanäle oder Partnerkennungen im erforderlichen Umfang sperren. Art, Dauer und Umfang richten sich nach Schwere, Beweislage und Wiederholungsgefahr. Eine notwendige Sofortmaßnahme ist unverzüglich zu erläutern; der Affiliate erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.
(3) Bereits ausgezahlte Beträge können nur bei bestehendem gesetzlichen oder wirksam vereinbarten Rückforderungsgrund zurückverlangt werden. Jede Rückforderung bezeichnet Vorgang, Berechnung und Grund. Die Verrechnung eines rechtlich bestehenden Rückzahlungsanspruchs mit Folgeprovisionen nach Ziffer 9 bleibt zulässig. Unbeteiligte Provisionen dürfen nicht zusätzlich als Vertragsstrafe entzogen werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung oder Ersatz eines nachgewiesenen Schadens, bleiben bestehen; eine doppelte Kompensation desselben Schadens ist ausgeschlossen.
12 Laufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Aufnahmebestätigung und läuft unbefristet. Beide Parteien können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Soweit zwingende gesetzliche Regeln längere Fristen vorsehen, gelten diese. Eine vollständige Einstellung des Programms richtet sich ebenfalls nach den anwendbaren Kündigungsfristen.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bei behebbaren Pflichtverletzungen ist grundsätzlich zunächst erfolglos abzumahnen oder eine angemessene Abhilfefrist einzuräumen, soweit nicht besondere Umstände eine sofortige Beendigung rechtfertigen.
(3) Nach Vertragsende dürfen keine neuen Werbemaßnahmen mehr gestartet werden; aktive Anzeigen und kontrollierbare Affiliate-Verweise sind unverzüglich zu beenden oder zu entfernen. Bereits ordnungsgemäß angebahnte Vermittlungen werden innerhalb des vereinbarten Zuordnungsfensters weiter berücksichtigt. Zwingende gesetzliche nachvertragliche Provisionsansprüche bleiben bestehen.
(4) Erworbene Provisionen verfallen nicht wegen der Kündigung oder der Programmbeendigung. Die Schlussabrechnung erfolgt nach Klärung der noch offenen Vorgänge; bereits fällige, unstreitige Beträge werden nicht bis zum Abschluss aller übrigen Vorgänge zurückgehalten. Eine vertragliche Verkürzung der gesetzlichen Verjährung wird nicht vereinbart.
13 Haftung und Ansprüche Dritter
(1) Beide Parteien haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Dieser Vertrag enthält keinen pauschalen Haftungsausschluss für eigene Tracking-, Abrechnungs- oder Zahlungsfehler von Heilarzneihaus. Die Zuordnung von Pflichten zwischen den Parteien beseitigt keine gesetzlichen Ansprüche Dritter gegen Heilarzneihaus oder den Affiliate.
(2) Wird Heilarzneihaus von Dritten wegen einer vom Affiliate schuldhaft verursachten rechtswidrigen Werbemaßnahme berechtigt in Anspruch genommen, ersetzt der Affiliate den nach den gesetzlichen Voraussetzungen zurechenbaren Schaden einschließlich erforderlicher, angemessener Rechtsverteidigungskosten. Ein Mitverschulden von Heilarzneihaus ist zu berücksichtigen. Heilarzneihaus informiert den Affiliate unverzüglich, ermöglicht eine angemessene Mitwirkung und erkennt streitige Ansprüche nicht ohne sachlichen Grund zu dessen Lasten an.
14 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten nur auf zulässiger Rechtsgrundlage, zweckgebunden und im erforderlichen Umfang. Heilarzneihaus stellt vor Erhebung der Bewerbungs- und Partnerdaten die programmspezifischen Datenschutzinformationen bereit. Diese benennen insbesondere Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger und Dienstleister, gegebenenfalls Drittlandübermittlungen, Speicherdauern und Betroffenenrechte. Die allgemeinen Datenschutzinformationen sind in der Datenschutzerklärung abrufbar; erforderliche ergänzende Informationen zu den tatsächlich eingesetzten Programmverfahren werden vor der jeweiligen Datenerhebung gesondert zur Verfügung gestellt. Diese Teilnahmebedingungen ersetzen die Datenschutzinformationen nicht. Die Vertragsannahme ersetzt keine erforderliche gesonderte Einwilligung.
(2) Werbe- und Trackingtechnologien dürfen nur entsprechend den einschlägigen Datenschutz- und Endgerätezugriffsregeln eingesetzt werden. Die Zuordnung von Provisionen rechtfertigt kein einwilligungsbedürftiges Tracking ohne wirksame Einwilligung. Der Affiliate übermittelt keine Gesundheitsdaten, Patientendaten oder unnötigen Kundenlisten als Werbenachweis. Die datenschutzrechtlichen Rollen werden anhand der tatsächlich eingesetzten Verfahren festgestellt. Soweit gemeinsame Verantwortlichkeit oder Auftragsverarbeitung vorliegt, ist vor dem jeweiligen Einsatz die erforderliche Vereinbarung nach Art. 26 beziehungsweise Art. 28 DSGVO abzuschließen. Diese Bedingungen ersetzen eine solche Vereinbarung nicht.
(3) Nicht öffentliche Kampagnen-, Abrechnungs- und Geschäftsdaten werden vertraulich behandelt und nur für Durchführung, Prüfung oder Durchsetzung des Vertrags genutzt. Gesetzliche Offenlegungspflichten und die erforderliche Einbeziehung zur Verschwiegenheit verpflichteter Berater bleiben unberührt.
15 Änderungen und Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser Bedingungen und der Vergütung bedürfen einer Vereinbarung. Die bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung im Dashboard oder das Schweigen auf eine E-Mail begründen keine Zustimmung. Bereits entstandene Ansprüche werden nicht durch nachträglich veröffentlichte Bedingungen verschlechtert.
(2) Es gilt deutsches Recht. Ist der Affiliate Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der satzungsmäßige Sitz von Heilarzneihaus, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Die Unternehmereigenschaft allein begründet keinen vereinbarten Gerichtsstand.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Textform umfasst insbesondere E-Mail; zwingende strengere gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die übrigen Bestimmungen nach Maßgabe des Gesetzes unberührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Rechte aus dem Handelsvertreterrecht, insbesondere auf Provision, Abrechnung, Information, Kündigungsfristen und Ausgleich, werden nicht ausgeschlossen.